Allgemeine Geschäftsbedingungen

llgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Januar 2022

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung oder der Rücksendung des Vertragsangebotes bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich erfolgen. Sie erfolgt für den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag wird mit Erhalt der Reisebestätigung verbindlich. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. Spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie die Reiseunterlagen. Für alle Änderungen des Reisevertrages wird die Schriftform empfohlen.

1.1.Buchungen unter 18

Wir übernehmen grundsätzlich immer nur die Fürsorgepflicht unserer Gäste. Mit Abschluss des Reisevertrags wird ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht verzichtet und diese geht nicht an die Mitarbeiter des Surfparadies über. Personen unter 18 Jahren müssen sich an das Jugendschutzgesetz halten. Sofern das Jugendschutzgesetz des Reiselandes eine stärkere Regelung ansetzt, wird dieses auch angewendet und durchgesetzt. Verstöße gegen dieses können zum Ausschluss der Reise führen, insbesondere bei Alkohol- & Drogenkonsum. Sollte es zu polizeilichen Verfolgungen von Straftaten und Regelbruch kommen, sind die erziehungsberechtigten Personen dazu verpflichtet, diese Probleme eigenständig zu lösen. Das Surfparadies übernimmt keine Verantwortung und ist lediglich für die Informationsweitergabe verantwortlich.

 

1.2. Abschluss eines Flugpaketes

Wir buchen immer die beste Kombination aus Flug- und Ankunftszeit für unsere Kunden. Die Flugbuchung erfolgt immer ohne Gepäck, kann aber zusätzlich über den Kunden dazu gebucht werden. Die genauen Preise erhältst du im Buchungsportal der Reisegeselschaft.

Bei nachträglicher Buchung des Aufgabegepäcks berechnen wir pro Flugstrecke eine Gebühr von 100,- Euro. Alternativ kann das Aufgabegepäck direkt am Flughafenschalter dazu gebucht werden.

1.3. Stornierung durch die Fluggesellschaft

Sollte seitens der Fluggesellschaft ein Flug storniert, sind wir verpflichtet, eine alternative Lösung anzubieten. 

Wir sind jedoch nicht verpflichtet, für Anreise- und Abreisekosten zum Flughafen aufzukommen.
Sofern die alternative Flugroute nicht in Anspruch genommen wird, werden wir eine Rückerstattung des Fluges vornehmen.
Eine Stornierung des Flugs seitens der Fluggesellschaft berechtigt jedoch nicht zur Stornierung oder Rückerstattung der Reise.

 

1.4. Abschluss und Stornierung einer Bus-Reise

Sofern eine Busreise über uns gebucht wird, kümmern wir uns um die Organisation. Bei Stornierungen von unseren Partnern sind wir verpflichtet eine alternative Reiseroute zu buchen. Eine Rückerstattung kann nur gewährleistet werden, sofern wir die Stornierung vornehmen. Sollte eine eigene ständige Stornierung vorgenommen werden oder eine Rückerstattung bei unserem Partner angefragt werde, erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.

Zusätzlich sind nur verpflichtet, eine alternative Route zu buchen. Dies muss nicht mit dem Kunden abgeklärt werden. Wir orientieren uns immer an der Fahrzeitlänge. Die Ab- und Ankunftszeit wird bei einer Umbuchung nicht berücksichtigt.

Eine Änderung an der Busplanung kann von unserer Seite stets erfolgen. Wir sind verpflichtet, diese Änderung schnellstmöglich weiterzugeben. Eine Stornierung ist hiervon auch ausgeschlossen. 

1.5. Abschluss einer Reise-Versicherung

Die Versicherungsleistungen werden nur für Kunden aus Deutschland zur Verfügung gestellt. Sollte ein Kunde aus Österreich oder der Schweiz ein Versicherungspaket buchen, werden wir den Betrag zurückerstatten. Die Leistungen werden nach Leistungskatalog der Versicherung erbracht.

2. Zahlungsmodalitäten

Mit Übersendung der Reisebestätigung, welcher ein Sicherungsschein (gem. § 651 r BGB) beiliegt, werden bei Einzelreisen 100% des Gesamtreisepreises fällig. Bei Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie nach einer Mahnung oder bis zum Reiseantritt nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die Angaben in den Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

Besonderheit Surfen: Surfen ist ein Natur-Sport. Es gibt Situation, in denen kein Surf-Unterricht und keine freie Surf-Zeit stattfinden kann. Gründe dafür sind schlechte Bedingungen, zu starke Strömung oder Unwetter. Ob eine Surf-Stunde stattfinden kann, entscheidet immer der Surflehrer. Die Sicherheit unserer Gäste hat oberste Priorität.  Sofern eine Surf-Stunde nachgeholt werden kann, wird dieses angeboten. Sollte keine Ersatzstunde stattfinden, entsteht trotzdem kein Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises.

3.1 Zimmeraufteilung

Bei Alleinbuchungen erfolgt die Zimmeraufteilung vor. Männliche und weibliche Gäste können auch gemeinsam in einem Zimmer eingeteilt werden, sofern es sich um eine ungerade Teilnehmeranzahl handelt. Dies können wir bei Buchungsanfragen leider nicht berücksichtigen. Sofern Alleinreisende dies ausschließen möchten, empfiehlt das Surfparadies ein Einzelzimmer zu buchen. Sollte ein weiteres Zimmer vor Ort zur Verfügung stehen, kann ein Einzelzimmer-Upgrade zu einem Betrag von 499,- Euro spontan dazu gebucht werden.

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Reisende kann innerhalb von 24 Stunden nach Buchung der Reis zurücktreten. Hierdurch entsteht eine Stornierungsgebühr von 100,- Euro. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Nach Ablauf der 24 Stunden wird der volle Reisepreis fällig und nicht zurück erstattet.

5. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird eine Gebühr in höhe von 49,- Euro fällig.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

a. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.

b. Bei Nichterreichen einer im Katalog oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter von der Reise zurücktreten und zwar

- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

Der Veranstalter ist zur unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Der gezahlte Reisepreis ist zurückzuerstatten, jedoch nicht, wenn im Vertrag ein Ausweichlager vereinbart wurde.

c. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht auch, wenn dieser aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7. Gewährleistung

a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reisende die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Reisevertrages und des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung.

b. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Minderung nach § 651m BGB oder Schadenersatz nach § 651n BGB zu verlangen. Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

c. Der Reisende kann vom Reiseveranstalter bei Vorliegen eines Reisemangels Beseitigung (Abhilfe) verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Im Übrigen gilt § 651k BGB.

d. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

e. Der Reisenden kann vom Reiseveranstalter für die Dauer des Reisemangels eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreises ist in dem Verhältnis herabzusetzen ist , in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

f. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist vom Reisenden verschuldet oder der Reisemangel ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und war für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht. Im Übrigen gilt § 651 n BGB.

8. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten. Der Reisenden ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich per Mail oder schriftlich anzuzeigen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

 

11. Datenschutz

Im Rahmen Ihrer Bestellung erheben wir Ihre personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch uns erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und beschränkt sich auf die Abwicklung der Bestellung einschließlich des Abrechnungsvorgangs. Alles Weitere finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte 'gemeinschaftliche Liste' unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

Fotos

Während der Reise werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Bei Buchung gibt der Reisende seine Einwilligung, dass die Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen. Sollte dieses nicht gewünscht sein, muss eine schriftliche Erklärung vor Reisebeginn an die postalische Adresse gesendet werden.

13. Streitbeilegung

Gemäß Art.14 Abs.1 ODR-Verordnung informieren wir darüber, dass die europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellt, welche unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
Zudem informieren wir gemäß § 36 VSBG darüber, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

 

14. Insolvenzabsicherung

Das Surfparadies Surfreisen ist nach europäischem Gesetz auch gegen eine Insolvenz abgesichert. Sollte ein Sicherungsschein benötigt werden, kann dieser auf Wunsch zugesendet werden.